Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Hundeschule „Babsi’s Bazischui“ gewährt keine Erfolgsgarantie ihres Trainings, da der Erfolg nur durch konsequente Anwendung des Trainings vom Teilnehmer/Hundehalter zu gewährleisten ist.
Der Hundehalter bestätigt, dass sein Tier über einen ausreichenden Impfschutz, sowie eine Haftpflichtversicherung verfügt . Der Impfausweis und/oder der Versicherungsnachweis ist auf Verlangen der Hundeschule „Babsi’s Bazischui“ vorzulegen.
Den Anweisungen der Trainer ist unbedingt Folge zu leisten. Das Ableinen und der Freilauf eines Hundes darf nur auf Anweisung des Trainers erfolgen. Hunde sind so zu führen, dass andere Hunde und Personen nicht gefährdet werden.
Kunden, die eine monatliche Festgebühr gewählt haben, haben bei Nichterscheinen zum Trainingstermin kein Anrecht auf Preisnachlass. Das gleiche gilt für den Besuch von Kursen.
Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
Feiertage
An Feiertagen behält sich die Hundeschule vor, den Unterricht ersatzlos abzusagen.
Haftung
Die Hundeschule „Babsi’s Bazischui“ schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gruppenunterricht
Unterricht in der Gruppe ist nicht dazu geeignet, individuell auf Problemverhalten (Schreckhaftigkeit, erhöhte Aggressivität gegen Artgenossen oder Menschen, unangemessenes Jagdverhalten, Phobien, Hyperaktivität, gesteigertes Appetenzverhalten. Stereotypien) eines einzelnen Hundes einzugehen.
Zeigt der Hund vor dem Besuch eines Gruppenunterrichts solch ein Problemverhalten, muss der Besitzer die Hundeschule darauf hinweisen.
Problemverhalten wird ausschließlich in Einzelstunden therapiert.
Ob parallel zu dem Einzelunterricht an einem Gruppentraining teilgenommen werden kann, liegt im Ermessen der Hundeschule.
Seltene, beziehungsweise unregelmäßige Teilnahme am Gruppenunterricht geschieht auf eigene Verantwortung des Hundehalters. Um andere Teilnehmer am Gruppenunterricht nicht zu behindern, kann auf so entstandene Defizite keine Rücksicht genommen werden. Um den Anschluss an den Standard der Gruppe zu erlangen, empfiehlt die Hundeschule in solchen Fällen Einzelunterricht.
5er Karten = 8 Wochen gültig
10er Karten = 16 Wochen gültig
Bei einer Absage bis zu 48 Stunden vor Trainingsbeginn, kann eine Stunde abgesagt und innerhalb der Karten-Gültigkeit nachgeholt werden. Bei einer Absage nach dieser Frist, verfällt die Kursstunde.
Blockkurse
Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer kann bei versäumten Stunden und Fehlzeiten kein Anspruch auf Rückerstattung der anteilsmässigen Kosten geltend gemacht werden.
Einzelunterricht
Vor dem Einstieg in eine Hundegruppe (außer Welpengruppe) wird für jeden Teilnehmer eine Stunde Einzeltraining durchgeführt, um Grundsatzfragen zu besprechen. Einzelunterricht ist grundsätzlich nicht mit 10er Karten, Kursgebühren oder Vereinbarungen zu verrechnen, sondern werden gesondert berechnet.
Für nicht rechtzeitig abgesagte Einzelstunden (48 Stunden vor Termin) und/oder Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Termin stellt die Hundeschule die vollen Gebühren der jeweils gültigen Einzelstundenpreise in Rechnung.
Intensivtraining
Das Intensivtraining wird immer individuell ausgearbeitet. Die jeweilige Gebühr ist 7 Tage vor Beginn des Trainings zu entrichten. Änderungen bedürfen der schriftlichen Absprache.
Die Buchung eines Intensivtrainings ist für den Kunden bindend. Bei Absage des Trainings oder Nichterscheinen wird ein Betrag von 70 % der vereinbarten Summe fällig.
Abo und Pakete
Abonnements und Pakete sind ab dem Datum der Buchung, für den vereinbarten Zeitraum gültig.
Es besteht kein Anrecht auf Ersatz für verpasste Stunden, dies gilt aus persönlichen Gründen, sowie für die Absage durch die Bazischui auf Grund von höherer Gewalt, Krankheit, Urlaub, Pandemien oder zu wenig Teilnehmer an der Kursstunde, etc.
Die Verlängerung, nach Absprache mit dem Trainer, in speziellen Situationen wie z.B. lange Abwesenheit wie Ferien oder längere Krankheit beim Teilnehmenden/Hund etc. sind möglich.
Kündigung von Mitgliedschaften (Abonnements)
Die Kündigung muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen. Die Kündigung des Vertrags bedarf
der Schriftform. Die Hundeschule ist berechtigt, aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen, wenn das
Verhalten des Mitglieds dies zur Fortführung des angebotenen Trainings erforderlich macht (z.B. Verhalten des Hundehalters, das gegen die
Trainingsphilosophie bzw. gegen das Tierschutzgesetz verstößt).
Kursdurchführung
Eine Stunde dauert, wenn nicht anders ausgeschrieben zwischen 45 und 60 Minuten. Verspätungen des Teilnehmenden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Kurskosten. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt oder zurückerstattet werden.
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, einen Kurs aus organisatorischen Gründen (z.B. bei zu wenigen Anmeldungen) zu verschieben oder nicht durchzuführen. Dieser Entscheid fällt in der Regel zwölf Stunden vor Kursbeginn und wird den angemeldeten Teilnehmern sofort mitgeteilt. Bei sehr schlechten Witterungsverhältnissen können Lektionen und/oder Kurse nach Ermessen des zuständigen Trainers kurzfristig abgebrochen oder verschoben werden.
Der Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden, wenn die Hundeschule aus Gründen, die sie nicht verschuldet hat (höhere Gewalt, Krankheit, Feiertage usw.) ihre Leistungen nicht erbringen kann.
Kosten
Die Beiträge sind bis zum 15. des jeweiligen Monats zu entrichten. Karten oder Kurse sind mit dem Kauf bzw. der Buchung fällig.
Bildmaterial
Die Hundeschule Babsi's Bazischui hat das Recht allfälliges Bildmaterial, welches während des Übungsbetriebes gemacht wird, kostenlos für Werbezweck (Homepage, Prospekte, etc.) im Zusammenhang mit der Hundeschule Babsi's Bazischui zu verwenden.
Kursausschluss
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Teilnehme vom Kurs auszuschliessen, wenn sie ihren Hund nicht artgerecht behandeln, schlagen oder misshandeln. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, störende und/oder unmotivierte Kursteilnehmer ohne Angaben von Gründen vom Kurs auszuschliessen. Die Kurskosten sind bei Ausschluss in vollem Umfang zu leisten bzw. bei Vorauszahlung wird keine Rückerstattung geleistet.
Übungsgelände
Das Betreten des Übungsgeländes sowie die Teilnahme an außerhalb des Übungsgeländes stattfindenden Trainingsstunden, erfolgt auf eigenes Risiko.
Auf dem Gelände der Hundeschule und während der Übungsstunden herrscht generell Leinenzwang. Die Hunde dürfen erst auf ausdrücklichen Hinweis des Ausbilders/-in abgeleint werden.
Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt und die Teilnahme an den Übungsstunden nur in Begleitung und Aufsicht eines Elternteils gestattet, oder bei entsprechender Einverständniserklärung der Eltern zulässig.
Das begehen und erklettern der Übungsgeräte (Hundesportgeräte) ist für alle Personen untersagt, insbesondere für Kinder. Eltern haften für Ihre Kinder.